Samstag, 8. August 2015

Sparen mit günstigen Arzneimitteln

aus AOK - Die Gesundheitskasse

Zuzahlungsfreie Präparate 

 

Grundsätzlich müssen Patienten bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent des Abgabepreises aus eigener Tasche bezahlen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Diese Zuzahlung entfällt, wenn die gesetzlichen Krankenkassen das Präparat von der Selbstbeteiligung befreit haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.

Durch entsprechende Preissenkungen der Hersteller sind aktuell mehr als 3.500 Mittel zuzahlungsfrei. Hierzu zählen inzwischen sowohl Nachahmer-Produkte (Generika) als auch patentgeschützte Wirkstoffe.

Wenn Ihr Arzt Ihnen ein entsprechendes Präparat verschreibt oder Sie sich in der Apotheke dafür entscheiden, sparen Sie bis zu zehn Euro. Die Liste der betreffenden Medikamente wird von den Krankenkassen zusammengestellt und alle 14 Tage aktualisiert. Wir stellen Ihnen hier die aktuelle Übersicht zur Verfügung.


Zuzahlungsbefreite Arzneimittel sortiert nach Wirkstoff
Nach ATC (anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation) sortierte Übersicht mit Angabe der Pharmazentralnummer (PZN), des Herstellers, des Wirkstoffs, der Wirkstärke, der Packungsgröße, der Darreichungsform und des Apothekenverkaufspreises

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel sortiert nach Namen
Alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Fertigarzneimittelübersicht mit den Angaben Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis

Die Regelung gilt seit 1. Juli 2006. Sie ist Teil des am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Gesetzes für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG). Durch eine Reihe von Maßnahmen sollen die seit Jahren stark steigenden Ausgaben für Medikamente gebremst werden. Im Jahr 2012 hat die gesetzliche Krankenversicherung 31,33 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgeben. 2011 waren es 30,87 Milliarden Euro.

Zur Übersicht: Das gilt 2015
(Quelle: AOK)

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