Sonntag, 17. Mai 2015

Österreichisches Bankgeheimnis abgeschafft

Am 16. Oktober 2012 ist es passiert (und fast keiner hat’s gemerkt): 
Österreich, das jahrzehntelang so stolz auf sein Bankgeheimnis war, weil es sogar in der Verfassung verankert war, macht seine Bankkunden – vor allem die ausländischen – komplett gläsern. Ursache ist wieder einmal die EU, die die Umsetzung der schon länger bestehenden EU-Amtshilferichtlinie eingefordert hat.
Gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wird nun sehr einfach und sehr schnell ermittelt werden können. Dazu ist gar nicht erst ein Ermittlungsverfahren nötig, es genügt ein vager Verdacht, um an sämtliche Kontoinformationen zu kommen. Ja, nicht nur das, automatisierter Infoaustausch und pauschale Gruppenabfragen sind ab sofort möglich.

Was ist eine Gruppenabfrage?
Deutsche (und andere ausländische) Finanzämter können jetzt allgemeine Anfragen stellen, auf die alle Austria-Banken reagieren müssen, indem sie die betreffenden Kundendaten offenlegen. So könnte z.B. angefragt werden, welche deutschen Bankkunden neue Konten eröffnet haben, oder Kapital aus der Schweiz transferiert haben, oder Bargeld abgehoben haben und vieles andere.
Fatal ist, dass diese Gruppenanfragen bis 01.01.2011 rückwirkend gelten, so dass dem Fiskus sogar inzwischen aufgelöste Konten und Depots bekannt werden können.

Und man möchte wetten, man wird auch bald von gekauften Steuerhinterzieher-CDs aus Österreich hören…

Alle Rechtsexperten sind sich einig: Undeklarierte Vermögenswerte stehen bald vor der Aufdeckung, zumal fast alle österreichischen Banken es versäumt haben, ihre ausländische Kundschaft über die seit Jahren sich anbahnende Entwicklung zu informieren und entsprechend zu beraten.

Wie sollten Steuersünder mit dieser neuen Situation umgehen?

Weitere Informationen  <<< hier >>>

(Quelle: Benn-Verlag)

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