Donnerstag, 3. September 2015

Rürup-Rente nicht pfändungssicher

Was für Arbeitnehmer die Riester-Rente ist, ist für Selbstständige die sog. Rürup-Rente. Doch entgegen den Versprechungen der Versicherungen und ihrer Vertreter ist sie nicht sicher vor Pfändung. Aufgedeckt hat dies das Magazin FOCUS, dem ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zugespielt wurde.
Beide Renten sind nicht übertragbar oder abtretbar, doch die Rürup-Rente darf gepfändet werden. Das liegt wohl daran, dass der Staat hier keine Zulagen zahlt, sondern Steuervorteile gewährt und es deshalb nicht gerne sieht, wenn Selbstständige sich einerseits eine Altersvorsorge aufbauen, aber andererseits Steuern schuldig bleiben.
Auch der Bundesgerichtshof hat schon bestätigt, dass eine Rürup-Rente pfändbar ist (Az. IX a ZB 271/03).

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